Da die großen Mobilfunkbetreiber (siehe den aktuellen Streit mit T-Mobile und Skype) ja häufig Instant Messaging und Voice over IP-Dienste blockieren, frage ich mich: wie wird das bei den Leuten gehandelt, die über Mobilfunk ihren Breitband-Anschluß verwirklicht haben?
Wird diesen Kunden auch die Nutzung des Internets beschränkt? Wie sieht hierbei überhaupt die aktuelle Rechtsprechung aus? Dürfen Kunden, die eine Flatrate per Mobilfunk abschließen, von Teilen des Internets gesperrt werden? Jeder Nutzer einer DSL-Festnetzleitung darf IM und VoIP benutzen… Sobald keine Kabelgebundene Verbindung mehr besteht sagen die Provider: Nein! Das kann doch wohl nicht sein?
Die Breitbandoffensive der Bundesregierung, im Zusammenhang mit der “Digitalen Dividende” des Konjunkturpakets II, beabsichtigt abgelegene Gebiete über die freiwerdenden Radio- und TV-Frequenzen den Breitbandzugang zu ermöglichen.
Diese freigewordenen Bandbreiten sind zumeist günstiger, als eine Versorgung mit Kabel – aber werden auch diesen Kunden des mobilen Internets die Nutzung des www und seiner Dienste eingeschränkt, so wie jemand der eine Flatrate zum mobilen Internet bucht?
Ja!
Ein Sprecher von E-Plus bestätigte das Skype-Verbot auch für die Regionen Mecklenburg-Vorpommerns, in denen sein Unternehmen Mobilfunk als flächendeckenden DSL-Ersatz testet.
Sind diese Internet-Teilnehmer Nutzer 2.Klasse, oder wie ist das geplant?
Aber glücklicherweise gibt es ja Behörden, die bei so etwas hellhörig werden: z.B. die Regulierungsbehörden.
In Brüssel ist man anscheinend schon daran, den Mobilfunkbetreibern “eine auf die Finger zu klopfen”.
Das könnte für Rene Obermann und Konsorten eventuell teuer werden…
Ihre Meinung?